iflw fachkundeprüfung integrativer lerntherapeut pädagogische psychologische therapeutische staatlich anerkannt berufe zulassung

Wer kann an der Fachkundeprüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" teilnehmen?

Für die Zulassung zur Prüfung ist nicht relevant, wo und auf welchen Wegen lerntherapeutische Fachkenntnisse erworben wurden. Autodidakten, Absolventen unseres Fernstudiums "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" und Teilnehmende anderer Ausbildungsgänge können die Prüfung ablegen, sofern sie über ein fachbezogenes Hochschulstudium bzw. eine staatlich anerkannte pädagogische oder therapeutische Ausbildung verfügen. Dies sind

  • Pädagogen (Diplom, Magister, Master, Bachelor),
  • Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (Diplom, Magister, Master, Bachelor),
  • Lehrer (1. Staatsexamen bzw. 1. und 2. Staatsexamen),
  • Psychologen (Diplom, Master, Bachelor),
  • Logopäden / Sprachtherapeuten,
  • Heilpädagogen,
  • Ergotherapeuten (Pädiatrie),
  • Heilerziehungspfleger,
  • Erzieher mit Erfahrung im Hortbereich bzw. mit Schulkindern,
  • Heilpraktiker für Psychotherapie mit pädagogischer Berufserfahrung.

Sofern Sie über eine hier nicht aufgeführte Ausbildung mit pädagogischen Inhalten verfügen, fragen Sie bitte per E-Mail an buero@iflw.de, ob eine Zulassung zur Fachkundeprüfung möglich ist.


Impressum Rechtliche Hinweise Stand: 26. Januar 2012